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Frau Meyer bei einer Beratung
Frau Meyer bei einer Beratung
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Mithelfen

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Sie können unsere Assistenzleistungen in einem unserer Wohnangebote oder ambulant in Ihrer eigenen Wohnung erhalten.

Voraussetzung dafür und auch für einen Wohnplatz ist ein sogenanntes Kostenanerkenntnis im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Die Eingliederungshilfe gehört zur Sozialhilfe. Zuständig für Sie ist das Sozialamt des Wohnortes in dem Sie wohnen. Dort müssen Sie einen Antrag stellen.

Gerne erklären wir Ihnen das Verfahren genau und helfen Ihnen auf Wunsch bei der Antragsstellung.

Aktuelles:
Kontakt

Diakonische Wohnheime
Himmelsthür gGmbH
Galgenbergblick 3 - 31135 Hildesheim
Tel.: 0 51 21 / 604-212
info@diakonischewohnheime.de

Im Verbund der
Diakonie
Spendenkonto

Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
IBAN: DE21 2595 0130 0060 7863 33
BIC: NOLADE21HIK

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