Sie können unsere Assistenzleistungen in einem unserer Wohnangebote oder ambulant in Ihrer eigenen Wohnung erhalten.
Voraussetzung dafür und auch für einen Wohnplatz ist ein sogenanntes Kostenanerkenntnis im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Die Eingliederungshilfe gehört zur Sozialhilfe. Zuständig für Sie ist das Sozialamt des Wohnortes in dem Sie wohnen. Dort müssen Sie einen Antrag stellen.
Gerne erklären wir Ihnen das Verfahren genau und helfen Ihnen auf Wunsch bei der Antragsstellung.
Diakonische Wohnheime
Himmelsthür gGmbH
Galgenbergblick 3 - 31135 Hildesheim
Tel.: 0 51 21 / 604-212
info@diakonischewohnheime.de